Hier werden allgemeine Informationen für die Berufswahrnehmung und Berufsausübung eines in einem Drittland erworbenen akademischen Berufs erläutert. Jeder Fall ist individuell zu behandeln, so dass es hierbei nicht um eine rechtliche Auskunft im klassischen Sinne handelt, sondern es sich um reine Informationen geht. Es gibt eine einfache Grundregel:
Man muss der Sprache, Kultur eines Landes mächtig sein, um in dem Lande seinen Beruf wohlergehend wahrnehmen und ausüben zu können.
Und schon sind wir bei den Voraussetzungen angelangt, die eine Anerkennung eines solchen akademischen Berufes im deutschsprachigen Raum erfordern (für Österreich können die grundlegenden Voraussetzungen von den unten genannten abweichen):
- Die deutsche Sprache (min. C1-Niveau)
- Ein erfolgreich abgeschlossener akademischer Beruf in den Bereichen, Medizin, Justiz, Ingenieurwesen usw., wobei in allgemeiner Ausführung je nach Bereich auch die Erfordernisse anders gestaltet werden können.
- Mindestens 3 monatige Erfahrung in dem abgeschlossenen Bereich (ist keine Obligation, aber gern gesehen.)
- In Deutschland erworbene Fachkenntnisse, Sprachkenntnisse, Hospitation (für Mediziner), Praktika (für Ingenieure und IT-ler)
Es gilt die deutsche Rechtsgrundlage nach der stets aktuellen Fassung.
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